Die
Polizei bedauert, dass Sie Opfer eines Verbrechens oder Vergehens
geworden sind. Wir
sind bemüht, Sie nicht alleine Ihrem Schicksal zu
überlassen.
Auf dieser Webseite erklären wir Ihnen wie die
Polizei und die
Justiz vorgehen und verweisen Sie an Hilfseinrichtungen, die Ihnen
Unterstützung anbieten.
Bei etwaigen Fragen steht Ihnen der Polizeibeamte, der diesen Fall
bearbeitet, gerne zur Verfügung. Falls der Beamte nicht
erreichbar ist,
wenden Sie sich bitte an seine
Dienststelle oder
an Ihr Proximitätskommissariat.
Wie geht die Polizei vor?
Die Polizei nimmt Ihre Aussage zu
Protokoll. Ein Polizist wird Sie über den Tathergang und die
Umstände befragen.
Je
mehr Informationen Sie liefern können, desto besser. Anhand
dieser
Angaben kann die Polizei den Täter ermitteln. Am Ende
unterschreiben
Sie das Protokoll.
Was
passiert nach der Anzeigenaufnahme?
Der Polizeibeamte beginnt mit seinen Ermittlungen und leitet das
Protokoll an die Staatsanwaltschaft weiter.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet ob der Beschuldigte strafrechtlich
verfolgt wird.
Nach Abschluss der Untersuchung wird der Fall an die
zuständige Gerichtsinstanz zwecks Strafverfolgung
weitergeleitet.
Haben
Sie Fragen zu Schadensersatzklagen, zögern Sie nicht sich an
Opferhilfestellen zu wenden, welche juristische Unterstützung
anbieten,
oder schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Weitere Informationen
bekommen Sie unter Indemnisation
des victimes d'infractions violentes
Scheuen
Sie sich Anzeige zu erstatten?
Vielleicht zögern Sie aus bestimmten Gründen Anzeige
zu erstatten.
Sie haben möglicherweise Angst, dass man Ihnen nicht glaubt,
Angst vor
Repressalien oder glauben, dass Ihre Anzeige zwecklos ist.
Ohne Ihre
Unterstützung kann der Täter nicht ermittelt werden.
Er wird womöglich
zu einem späteren Zeitpunkt seine Tat wiederholen und Ihnen
oder
anderen Mitbürgern wieder Schaden zufügen.
Deshalb sollten Sie
Anzeige erstatten.
Informieren
Sie die Polizei über den Vorfall und leisten Sie somit Ihren
Beitrag zur Unfall- und Kriminalitätsprävention!
Opferreaktionen
Jedes Opfer reagiert auf seine eigene Art und Weise auf das Ereignis.
Ist
Ihr übliches Gefühl von Sicherheit und
Normalität in den
darauffolgenden Tagen und Wochen stark beeinträchtigt, oder
haben Sie
seit dem Vorfall übermässig Angstzustände,
zögern Sie nicht, sich an
Opferhilfestellen zu wenden, die psychologische Unterstützung
anbieten,
so zum Beispiel beim Service d’Aide aux victimes / Parquet
Général:
Tel :
47 58 21-627
oder
47 58 21-628
Sie können sich ebenfalls Ihrem Hausarzt, einem Psychologen,
einem Psychotherapeuten oder einem Facharzt anvertrauen.
Zusätzliche Informationen zu weiteren Hilfsstellen finden Sie
auf unserer Internetseite Opferhilfestellen
Was
tun…
Im
Falle eines Verkehrsunfalls
-
sichern Sie die Unfallstelle ab
-
rufen Sie bei Verletzungen unverzüglich Hilfe herbei: 112
-
füllen Sie bei Materialschaden einen Unfallbericht aus
-
rufen Sie bei Uneinigkeit die Polizei an: 113
-
melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung
im
Falle eines Einbruchs oder Diebstahls
- rufen Sie unverzüglich
die Polizei an: 113
-
fassen Sie nichts an um Beweisspuren zu erhalten
-
melden Sie Ihrer Versicherung den Schaden
im
Falle von Schlägen und Verwundungen
-
rufen Sie unverzüglich
die Polizei an: 113
-
bewahren Sie Ihre beschädigten Kleider und Wertgegenstände als Beweisstücke auf
als
Zeuge von Gewalttaten
-
rufen Sie unverzüglich
die Polizei an: 113
-
machen Sie sich bemerkbar ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
-
fordern Sie andere Passanten zur Mithilfe auf
-
beobachten Sie und merken Sie sich den Täter
-
kümmern Sie sich um das Opfer
-
stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung
im Falle von Vergewaltigung
-
rufen Sie
unverzüglich die Polizei an: 113
-
nicht duschen oder sich waschen um Beweisspuren zu erhalten
-
bewahren Sie Ihre getragenen Kleider in einem Papierbeutel auf
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Pour en savoir plus ... |
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