Verkehrserziehung – Ein Rückblick

Als Reaktion auf die Bilanz der Verkehrsunfälle in denen Kinder impliziert waren und der zugrundeliegenden mangelnden Verkehrserziehung und fehlenden Infrastruktur, unternahm die großherzogliche Polizei Anfang der 60er Jahre erste Bestrebungen, die Bevölkerung bereits von Kindesalter an in dieser Hinsicht aufzuklären. Nach und nach wurde somit die Verkehrserziehung systematischer Bestandteil der Präventionsbemühungen, etwa mit entstehenden Schülerlotsenprogrammen, Verkehrsgärten, dem systematischen Verkehrsunterricht in den Schulen bis hin zum Puppentheater. Durch vielfältige Maßnahmen im Rahmen der seit den 60er Jahren eingeführten Verkehrserziehung konnte die Zahl der Verkehrsunfälle an denen Kinder beteiligt waren seither landesweit erfolgreich gesenkt werden.

Anfänge der „Instruction routière“

Bereits 1960 wurde die Sektion „Instruction routière“ („Verkehrsaufklärung") gegründet, die sich in erster Linie der Öffentlichkeitsarbeit widmete. Mit Hilfe von Radiosendungen und Pressemitteilungen klärten die Beamten der sogenannten „Instruction routière“ die Bevölkerung über die Sicherheit im Straßenverkehr auf. Darüber hinaus wurde mit der Erhebung von Verkehrsunfallstatistiken begonnen, die zur weiteren Analyse des Unfallgeschehens herangezogen werden können.

Puppentheater

Neben der Öffentlichkeitsarbeit wurde zwei Jahre später in Zusammenarbeit mit der Sécurité routière ein Puppentheater zur Verkehrserziehung eingeführt, das in England und Deutschland bereits großen Anklang gefunden hatte. Die erste Aufführung fand am 27. Februar 1962 in der Vorschule in Cessingen statt.

In der Folge kam es zu einer bis heute bestehenden Zusammenarbeit zwischen der 1960 gegründeten „La Sécurité routière“ und der Abteilung "Verkehrsaufklärung" im Bereich der Verkehrserziehung.

Nach der Uraufführung in Cessingen, wurde der „Verkehrskasperle“ dann im ganzen Land aufgeführt.

Im Laufe der Zeit wurde das Verkehrstheater immer wieder überarbeitet und angepasst, das Ziel, die Kinder über das richtige Verhalten im Straßenverkehr aufzuklären, blieb jedoch immer dasselbe.

Schülerlotsendienst

Auf Initiative der „Instruction routière“ wurde die Einführung des Schülerlotsendienstes bereits 1960 vom Gemeinderat der Hauptstadt beschlossen, scheiterte aber zunächst an rechtlichen und organisatorischen Hürden. Nach Schweizer Vorbild nahmen schließlich am 22. Mai 1963 die ersten Schülerlotsen im Rollingergrund ihren Dienst auf.

Die Gruppe bestand aus 17 Jungen und Mädchen der 6. Klasse, die ihre Mitschüler zu Schulbeginn und Schulende über die Fahrbahn geleiteten. In der Folge wurden an allen verkehrsreichen Schulübergängen der Landeshauptstadt Schülerlotsen eingesetzt.

Verkehrsgarten

Aufgrund von Erhebungen der Verkehrspolizei konnte festgestellt werden, dass immer wieder junge Radfahrer aufgrund mangelnder Kenntnisse der Verkehrsregeln verunglückten. Daher wurde beschlossen, einen Verkehrsgarten einzurichten, um die erlernte Theorie in die Praxis umzusetzen. So wurde am 23. November 1963 in den ehemaligen Ausstellungshallen auf dem Limpertsberg ein Kinderverkehrsgarten unter der Bezeichunung „Jardin d’acclimatation de circulation“ eröffnet. Die Anlage, die auf den Plänen der „Instruction routière“ basiert, wurde ebenso wie die Bühne des Puppentheaters in den Werkstätten der Gemeinde Luxemburg hergestellt.

Hinzuzufügen ist, dass die Gendarmerie bereits Mitte der 50er Jahre über einen mobilen Verkehrsgarten verfügte. Die zu diesem Zeitpunkt bereits stillgelegte Anlage wurde Mitte der 60er Jahre wieder in Betrieb genommen.

VERKEHRSERZIEHUNG HEUTE

Auch heute spielt die Verkehrserziehung eine wichtige Rolle in den Präventionsprogrammen der Polizei in der Grundschule und Sekundarstufe.

Ziel ist es, den jungen Fußgängern und Radfahrern ein vorausschauendes Verhalten im Straßenverkehr zu vermitteln. Schülerinnen und Schüler sollen dadurch wichtige Reflexe erlernen, um risikoreiches Verhalten zu vermeiden und das Unfallrisiko bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren und vorausschauende Verkehrsteilnehmer zu formieren.

Die Verkehrserziehung, die heute in den Grundschulen angeboten werden, umfasst unter anderem:

  • Vorstellungen des Kasperltheaters, in enger Zusammenarbeit mit der Sécurité routière, sowie den Gemeinden und dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend, im Rahmen dessen die Kinder die Grundregeln für Fußgänger und die Notrufnummern 112 und 113 kennenlernen;
  • Module zum Thema „Schulweg/Sicherheitsgurt" mittels denen Grundkenntnisse auf Basis realer Situationen erworben werden sollen;
  • Einheiten/Übungen „Fahrrad/Verkehrsgarten" in denen die im Modul „Schulweg/Sicherheitsgurt" behandelten Grundsätze wiederholt werden, die Kinder das richtige Verhalten mit dem Fahrrad im Straßenverkehr lernen und auf die „Coupes scolaires“ vorbereitet werden. Letztere werden von der Sécurité routière organisiert, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dem Lehrpersonal, der Police Lëtzebuerg, freiwilligen Organisationskomitees und dies unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend und des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten ;
  • Ausbildungen zum Schulbusbegleiter oder zur Schulstreife bei denen in Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden Schüler auf freiwilliger Basis ausgebildet werden, um zur Sicherheit auf dem Schulgelände, sowie dem Schulweg beizutragen.

Die Verkehrserziehung beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Ausbildung und Sensibilisierung der ganz jungen Verkehrsteilnehmer. So nimmt die Polizei ebenfalls an den sogenannten „Journées Mobilité et Sécurité sur les Routes“ teil, die in den Sekundarschulen angeboten werden und in Zusammenarbeit mit dem „Corps grand-ducal d’incendie et de secours“ (CGDIS) und dem „Automobil Club Lëtzebuerg“ (ACL) durchgeführt werden.

In allen Regionaldirektionen koordinieren spezialisierte Mitarbeiter die Aktivitäten im Bereich der Verkehrserziehung. Diese Polizeibeamten stehen in direktem Kontakt mit dem Lehrpersonal, um den theoretischen und praktischen Unterricht zu organisieren. Unterstützt werden sie von Polizeibeamten der örtlichen Kommissariate bzw. der regionalen Verkehrspolizei.

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